E-Rechnung in den VAE ab 1. Juli 2027: Ein eigenes ERP fit für Peppol machen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit einem Jahresumsatz von 50.000.000 AED oder mehr ihre B2B- und B2G-Rechnungen als strukturiertes XML ausstellen und empfangen, übermittelt über einen akkreditierten Dienstleister (Accredited Service Provider) im Peppol-Netz. Alle Unternehmen unterhalb dieser Schwelle folgen am 1. Juli 2027 und müssen bis zum 31. März 2027 einen Dienstleister beauftragen. Behörden gehen am 1. Oktober 2027 live.
Ab Ihrem Stichtag ist die Steuerrechnung das XML. Das PDF, das Ihr System heute per E-Mail verschickt, brauchen Sie nur noch zusätzlich, für Kunden, die noch nicht im Netz sind.
Wenn Ihre Rechnungen aus Zoho, Tally, Wafeq oder einem ähnlichen Standardprodukt kommen, ist das meiste davon Sache Ihres Anbieters. Alle drei stehen selbst auf der Liste der akkreditierten Dienstleister des Finanzministeriums. Ihre Aufgabe ist dann, einen Dienstleister auszuwählen, das Onboarding über EmaraTax zu erledigen und die Kundendaten zu bereinigen.
Dieser Artikel richtet sich an Unternehmen, deren Rechnungen aus einem System kommen, das ihnen selbst gehört: ein selbst entwickeltes ERP, eine Installation, die so weit angepasst ist, dass keine Updates mehr gehen, eine eigene Fakturierungs-Engine. Für solche Systeme liefert niemand den Konnektor mit. Die UAE Electronic Invoicing Guidelines sagen das auch: Unternehmen müssen „alle Anpassungen an selbst entwickelten Systemen abschließen und mit dem Test der Übermittlung von Rechnungsdaten beginnen“.
Die Termine
Die Phasen legt der Ministerialbeschluss Nr. 244 von 2025 in seiner geänderten Fassung fest:
| Wer | Dienstleister beauftragen bis | Live ab |
|---|---|---|
| Umsatz von 50.000.000 AED oder mehr | 30. Oktober 2026 | 1. Januar 2027 |
| Umsatz unter 50.000.000 AED | 31. März 2027 | 1. Juli 2027 |
| Behörden | 31. März 2027 | 1. Oktober 2027 |
In der ersten Zeile stand ursprünglich der 31. Juli 2026. Der Ministerialbeschluss Nr. 66 von 2026 hat ihn auf den 30. Oktober 2026 verschoben und den Go-live-Termin unverändert gelassen. Die Tabelle in den Guidelines zeigt noch das alte Datum, lesen Sie die beiden Dokumente also zusammen.
Die freiwillige Einführung steht seit dem 1. Juli 2026 allen offen. Das ist für den Plan weiter unten wichtig.
Wer und was erfasst ist
Die E-Rechnungspflicht gilt für jede Person, die in den VAE geschäftlich tätig ist, unabhängig von einer Registrierung für die Mehrwertsteuer. Ein nicht registriertes Unternehmen stellt über dasselbe Netz elektronische Handelsrechnungen statt Steuerrechnungen aus.
Erfasst sind B2B-, B2G-, G2B- und G2G-Umsätze. Lieferungen an Verbraucher sind ausgenommen, bis der Minister etwas anderes beschließt, und ein Unternehmen, das nur an Verbraucher verkauft, fällt vorerst gar nicht unter das System. Daneben gibt es enge Ausnahmen für hoheitliche Tätigkeiten des Staates, Flugtickets für Passagiere und von der Mehrwertsteuer befreite Finanzdienstleistungen.
Wenn Sie eine Mehrwertsteuergruppe führen, zählt eine Erleichterung: Umsätze zwischen Mitgliedern derselben Gruppe erhalten ab dem 1. Januar 2027 eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Jedes Mitglied durchläuft das Onboarding trotzdem einzeln unter seiner eigenen TIN, und Rechnungen an Dritte sind ab dem regulären Termin erfasst.
Das Fünf-Ecken-Modell aus Sicht Ihres ERP
Die VAE nutzen ein Fünf-Ecken-Modell:
- Ecke 1: Sie, der Lieferant.
- Ecke 2: Ihr akkreditierter Dienstleister (ASP).
- Ecke 3: der ASP Ihres Kunden.
- Ecke 4: Ihr Kunde.
- Ecke 5: die Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority, FTA).
Ihr System spricht mit genau einer Partei: Ihrem ASP. Sie senden Rechnungsdaten in einem Format, das Sie mit ihm vereinbart haben. Der ASP prüft sie, wandelt sie bei Bedarf in das XML der VAE um, stellt sie dem ASP des Kunden zu und meldet parallel die Steuerdaten an die FTA. Der ASP des Kunden prüft, was er erhalten hat, und meldet es ebenfalls. Die Bestätigungen laufen entlang der Kette zu Ihnen zurück.
Für diese Meldung gibt es ein eigenes Peppol-Dokument, das UAE Tax Data Document. Die Peppol-Spezifikation beschreibt es als Dokument, das „sowohl vom Rechnungsaussteller als auch vom Rechnungsempfänger verwendet wird, um eine Rechnung zu melden“. Ihr ASP erstellt es. Sie bauen die Verarbeitung dessen, was zurückkommt: die Bestätigung, dass die Kundenseite die Rechnung angenommen hat, die Bestätigung, dass die FTA die Steuerdaten erhalten hat, und die Fehlermeldungen zu beidem.
Der ASP kümmert sich um Transport, Verschlüsselung, die Suche nach Teilnehmern und die UUID, die jede Rechnung eindeutig kennzeichnet. Für die Berechnung jedes Werts auf der Rechnung bleiben Sie verantwortlich, ebenso dafür, die Peppol-Kennung Ihres Kunden zu beschaffen. Ihr Dienstleister prüft die Rechnung. Er korrigiert sie nicht.
Sie beauftragen genau einen ASP, für Versand und Empfang.
Was Ihr System erzeugen muss
Das Format
Die VAE verwenden Peppol PINT-AE: UBL-XML, mit einer Spezifikation für die normale Rechnungsstellung und einer eigenen für das Gutschriftsverfahren (Self-Billing), beide zum Zeitpunkt dieses Artikels in Version 1.0.4. Einen QR-Code gibt es nicht. Eigene Felder dürfen Sie nicht hinzufügen; alles Branchenspezifische vereinbaren Sie mit Ihrem ASP.
Die Felder, die Altsystemen meist fehlen
Das Ministerium veröffentlicht eine Liste der Pflichtfelder: 51 für eine elektronische Steuerrechnung. Diese hier machen in der Regel Arbeit:
- Elektronische Adressen beider Parteien. Ihr Endpunkt ist
0235plus Ihre zehnstellige TIN, also die ersten zehn Ziffern Ihrer TRN. Der Endpunkt Ihres Kunden folgt demselben Muster. Das bedeutet ein neues Feld in jedem Kundenstammsatz und jemanden, der die Werte einsammelt. Für Sonderfälle gibt es vordefinierte Endpunkte:0235:9900000098, wenn der Kunde noch nicht im System ist,0235:9900000099für einen ausländischen Kunden ohne Peppol-ID,0235:9900000097für fiktive Lieferungen (Deemed Supplies). - Rechtliche Registrierung des Verkäufers. Die Registrierungsnummer plus ihr Typ aus einer festen Liste:
TL(Gewerbelizenz),EID(Emirates ID),PAS(Reisepass) oderCD(Kabinettsbeschluss). Auf einer Handelsrechnung ist auch die Registrierung des Käufers Pflicht. - Strukturierte Adressen für Verkäufer und Käufer, einschließlich der Landesuntergliederung (des Emirats).
- Zahlungsbedingungen als Daten. Ein Fälligkeitsdatum und ein Code für die Zahlungsart auf jeder Rechnung.
- Codierte Mengeneinheiten und vollständige Preisangaben auf jeder Position. Ein Code für die Mengeneinheit, Bruttopreis, Nettopreis und Preisbasismenge. Einheiten, die als Freitext gespeichert sind („Stk.“, „Karton à 12“), brauchen eine Zuordnungstabelle.
- Steuerkategorie je Position, dazu eine Aufschlüsselung je Kategorie: Regelsatz, steuerbefreit, nicht steuerbar, Reverse-Charge, Nullsatz oder Differenzbesteuerung. Rechnungen mit inländischem Reverse-Charge tragen außerdem einen erläuternden Text und die Art der Waren.
- Beträge in AED, immer. Der Mehrwertsteuerbetrag und der Zahlbetrag jeder Position in AED, unabhängig von der Rechnungswährung. Eine Rechnung in Fremdwährung braucht zusätzlich die Steuerbuchungswährung und ihre Summe inklusive Mehrwertsteuer in AED, zum Kurs der Zentralbank.
- Kennzeichen für die Umsatzart. Acht Stellen, jede 1 oder 0: Freizone, fiktive Lieferung, Differenzbesteuerung, Sammelrechnung, Dauerlieferung, Abrechnung durch offenen Vertreter, E-Commerce, Ausfuhr. Mehrere können auf einer Rechnung gesetzt sein, und jedes gesetzte Kennzeichen bringt eigene Anforderungen mit. Ein Kunde in einer Freizone etwa braucht zusätzlich Angaben zum Begünstigten.
Eine Regel verdient einen eigenen Testfall: Gerundet wird auf der Ebene der Rechnungssumme auf zwei Nachkommastellen, nicht pro Position und nicht pro Steuerkategorie. Wenn Ihr Fakturierungscode jede Position oder jeden Steuersatz rundet, testen Sie das an echten Rechnungen, bevor Ihr Dienstleister es tut.
HSN-Warencodes sind vorerst optional, ein Pflichttermin soll noch bekannt gegeben werden. Wenn Sie Waren verkaufen, nehmen Sie sie gleich mit auf, solange der Artikelstamm ohnehin offen ist.
Gutschriften, Anzahlungen und Einbehalte
- Eine Rechnung mit negativem Gesamtbetrag ist nicht zulässig. Eine Gutschrift muss als elektronische Gutschrift (Credit Note) ausgestellt werden, und das gilt auch für eine Sammelrechnung, die per Saldo eine Gutschrift ergibt.
- Eine Gutschrift darf sich auf mehrere frühere Rechnungen beziehen und auch nur einen Teil einer Rechnung abdecken. Mengenrabatte laufen über Gutschriften mit dem passenden Grundcode.
- Eine Kategorie für vorläufige Rechnungen gibt es nicht. Jede vorläufige Rechnung ist eine vollständige elektronische Rechnung, die später durch eine Gutschrift oder eine zusätzliche Rechnung angepasst wird.
- Für Anzahlungen wird bei Zahlungseingang eine Steuerrechnung ausgestellt. Die Schlussrechnung umfasst nur noch den Restbetrag und verweist auf die Anzahlungsrechnung.
- Einbehalte lassen sich so abbilden: Sie rechnen abzüglich des Einbehalts ab und stellen eine gesonderte Rechnung aus, wenn der einbehaltene Betrag fällig wird.
Der Eingang, den alle vergessen
Derselbe ASP empfängt auch die Rechnungen Ihrer Lieferanten. Ab dem Go-live kommen sie als XML an und müssen in der Kreditorenbuchhaltung landen. Das ist oft die größere Hälfte der Arbeit, weil es Bestellabgleich und Freigaben betrifft und nicht nur eine einzelne Dokumentvorlage.
Ihre großen Lieferanten gehen am 1. Januar 2027 live und werden nach Ihrer Kennung fragen. Solange Sie noch nicht live sind, senden sie an den vordefinierten Endpunkt und geben Ihnen zusätzlich eine normale Steuerrechnung, damit bei Ihnen nichts bricht.
Die Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Dienstleister
Die Liste des Ministeriums wies am 2. Oktober 2026 60 akkreditierte Dienstleister aus. Das Onboarding starten Sie, nicht der Dienstleister: Der Administrator Ihres EmaraTax-Kontos öffnet den Bereich für die E-Rechnung, wählt den Dienstleister aus und wird an dessen Portal weitergeleitet. Unterschreiben Sie zuerst den Vertrag und prüfen Sie, ob Ihre Unternehmensdaten in EmaraTax aktuell sind.
Bei einem eigenen System entscheiden technische Fragen über das Projekt:
- Was nimmt der Dienstleister an? Seine eigene API-Nutzlast, einen Dateiaustausch oder PINT-AE-XML, das Sie selbst erzeugen. Sein eigenes Format ist heute weniger Arbeit; mit eigenem PINT-AE können Sie den Dienstleister wechseln, ohne die Zuordnung neu zu bauen.
- Wie kommen die Bestätigungen zurück? Per Webhook, Polling oder Datei? Beide Arten gehören an den Rechnungsdatensatz, zusammen mit der UUID, die der ASP vergibt.
- Was passiert bei einer Wiederholung? Zeitüberschreitungen kommen vor. Eine erneut gesendete Rechnung darf keine zweite erzeugen. Vereinbaren Sie also, wie Duplikate erkannt werden, und führen Sie ein eigenes Übermittlungsprotokoll als Nachweis dessen, was gesendet wurde.
- Gibt es eine Sandbox, in der Sie Ablehnungen testen können und nicht nur den Normalfall?
- Wie erreichen Sie die eingehenden Rechnungen? Und was passiert, solange Ihre Seite ausgefallen ist?
- Übernimmt er die Archivierung? Das ist vertraglich möglich, die Aufbewahrungspflicht bleibt aber bei Ihnen. Die Daten dürfen außerhalb der VAE liegen, solange sie der FTA vollständig und lesbar vorgelegt werden können.
Die Guidelines nennen, was der Test abdecken soll: den Versand der Rechnungsdaten an den ASP, die Zustellung an den Kunden, die Austauschbestätigung, den Empfang einer Lieferantenrechnung, die Meldung des ASP an die FTA und die Meldebestätigung. Testen Sie bei jedem Schritt den Fehlerfall, nicht nur den Erfolg.
Die Sanktionen
Der Kabinettsbeschluss Nr. 106 von 2025 legt sie fest:
- Das System nicht einzuführen, einschließlich des Versäumnisses, rechtzeitig einen Dienstleister zu beauftragen: 5.000 AED pro Monat oder angefangenem Monat.
- Eine elektronische Rechnung oder eine elektronische Gutschrift nicht auszustellen und zu übermitteln: je 100 AED, gedeckelt auf 5.000 AED pro Kalendermonat.
- Die FTA nicht über einen Systemausfall zu informieren oder Ihrem ASP Änderungen Ihrer registrierten Daten nicht mitzuteilen: 1.000 AED pro Tag.
Keine davon gilt für Rechnungen, die Sie freiwillig vor Ihrem Pflichttermin ausstellen.
Ein Neunmonatsplan bis zum 1. Juli 2027
Stand Anfang Oktober 2026 hat ein Unternehmen unterhalb der Schwelle neun Monate. Für ein eigenes System reicht das, wenn die Arbeit jetzt beginnt.
- Oktober bis November 2026: Gap-Analyse. Exportieren Sie ein Jahr Rechnungen und Gutschriften, ordnen Sie sie nach Kategorie, Szenario, Steuerkategorie und Währung, und halten Sie fest, woher jedes Pflichtfeld kommen wird.
- November bis Dezember 2026: Dienstleister wählen. Erstellen Sie eine Auswahlliste anhand der technischen Fragen oben, unterschreiben Sie und lassen Sie sich Zugang zur Sandbox geben. Der 31. März 2027 ist der späteste Termin, nicht das Ziel.
- Dezember 2026 bis Februar 2027: bauen. Änderungen an den Stammdaten und das Einsammeln der Kundenkennungen, die Zuordnung, die Prüfung vor dem Versand, die Verarbeitung der Bestätigungen, eine Fehlerwarteschlange mit klarer Zuständigkeit und die Verarbeitung eingehender Rechnungen.
- Februar bis März 2027: Onboarding über EmaraTax, am Ende steht Ihre Teilnehmerkennung. Werden Sie deutlich vor dem 31. März fertig.
- April bis Mai 2027: Ende-zu-Ende-Tests mit dem Dienstleister: alle sechs Schritte, einschließlich Fehlerfällen und Gutschriften.
- Mai bis Juni 2027: freiwillig live gehen. Für freiwillige Rechnungen gelten keine Sanktionen, das ist also der günstigste Ort, um die letzten Probleme zu finden. Stimmen Sie die Reihenfolge mit Ihrem Dienstleister ab.
- 1. Juli 2027: Pflicht. Halten Sie die Fehlerwarteschlange bis zur ersten Umsatzsteuererklärung besetzt.
Wenn Sie zur großen Gruppe gehören und noch nicht begonnen haben, haben Sie bis zum 30. Oktober 2026 Zeit, einen Dienstleister zu beauftragen, und weniger als drei Monate bis zum Go-live. Es gelten dieselben Schritte, zusammengedrängt auf Wochen, und das eigene Eingangsformat des Dienstleisters ist dann vermutlich der schnellere Weg.
Was sich noch bewegen kann
Die Termine haben sich schon einmal verschoben, die Guidelines liegen in Version 1.1 vor, und die PINT-AE-Versionen ändern sich, wobei die Dienstleister stets die neueste verwenden müssen. Halten Sie die Zuordnung in einem einzigen Modul hinter Ihrer eigenen Schnittstelle, damit ein Update der Spezifikation den Fakturierungscode nicht berührt. HSN-Codes werden irgendwann Pflicht, und B2C bleibt nur bis zu einer weiteren Entscheidung außen vor.
Nichts davon ist ein Grund zu warten. Die Beschlüsse sind in Kraft, und die Sanktionstabelle ist veröffentlicht.
Wo Sie Hilfe bekommen
Wir bauen die Verbindung zwischen dem System, das Ihre Rechnungen erzeugt, und dem Dienstleister, der sie versendet: die Datenzuordnung, die Änderungen an den Stammdaten, die Prüfung, die Verarbeitung von Bestätigungen und Wiederholungen sowie die Übernahme eingehender Rechnungen in die Kreditorenbuchhaltung. Wie diese Arbeit abläuft, beschreibt unsere Leistung zur E-Rechnungs-Integration, und wenn die Pflicht mitten in eine Systemablösung fällt, lesen Sie die Seite zur ERP-Modernisierung.
Wenn Ihre Rechnungen aus einem System kommen, für das niemand einen Konnektor verkauft, schreiben Sie an office@c9group.dev.