Barrierefreiheitserklärung
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-07
Die C9 Group setzt sich dafür ein, c9group.dev für möglichst viele Menschen nutzbar zu machen, auch für Menschen, die assistive Technologien verwenden. Wir beheben Barrieren für unsere Kunden und messen unsere eigene Website an demselben Maßstab, den wir von ihnen verlangen. Diese Erklärung legt dar, wo wir derzeit stehen — auch dort, wo wir zurückliegen.
1. Unser Anspruch
Wir behandeln Barrierefreiheit als funktionale Anforderung und nicht als Prüfung am Ende. Barrierefreies Markup, Tastaturbedienbarkeit und ausreichender Kontrast gehören zu unserer Bauweise und werden nicht kurz vor dem Start nachgerüstet.
Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe AA an, dem von EN 301 549 und darüber vom Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit referenzierten Standard. Wir veröffentlichen unten unseren tatsächlichen Status statt einer Konformitätsbehauptung, die wir uns nicht verdient haben.
2. Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung gilt für die unter c9group.dev veröffentlichte Website, einschließlich aller Sprachfassungen und aller unter dieser Domain ausgelieferten Seiten.
Nicht erfasst sind:
- Plattformen Dritter, auf die wir verlinken, etwa unsere GitHub-Organisation, LinkedIn-Seite oder unser Google-Play-Eintrag, für die die eigenen Barrierefreiheitserklärungen ihrer Betreiber gelten
- Software, die wir für Kunden erstellen und deren Barrierefreiheit in der jeweiligen Mandatsvereinbarung geregelt ist
- archivierte Dokumente, die vor dem Datum dieser Erklärung veröffentlicht wurden
3. Konformitätsstatus
Teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA
„Teilweise konform“ bedeutet, dass der größte Teil der Website WCAG 2.2 Stufe AA erfüllt, einige Inhalte jedoch noch nicht vollständig konform sind. Die uns bekannten konkreten Lücken sind im nächsten Abschnitt aufgeführt. Dieser Status beruht auf unserer eigenen strukturierten Selbstbewertung; er wurde nicht durch eine unabhängige Prüfung Dritter bestätigt.
Wir nennen lieber eine belegbare Teilkonformität, als eine vollständige Konformität zu behaupten, die wir nicht unabhängig getestet haben. Wir beabsichtigen, eine externe Prüfung zu beauftragen, und werden diese Erklärung nach deren Abschluss aktualisieren — einschließlich der Identität der Prüfstelle und des Bewertungsdatums.
4. Bekannte Einschränkungen
Uns sind folgende Barrieren bekannt. Zu jeder ist das betroffene WCAG-Erfolgskriterium und unsere Behebungsabsicht angegeben.
| Barriere | Betroffenes Kriterium | Status |
|---|---|---|
| Kein Sprunglink zum Inhalt auf den meisten Seiten. Tastatur- und Screenreader-Nutzende müssen die gesamte Navigation durchlaufen, bevor sie den Seiteninhalt erreichen. | 2.4.1 Blöcke umgehen (A) | In Behebung. Auf unseren Rechtsseiten umgesetzt; die websiteweite Ausrollung läuft. |
| Fehlender `main`-Landmark auf den meisten Seiten. Assistive Technologie kann nicht direkt zum Hauptinhaltsbereich springen. | 1.3.1 Info und Beziehungen (A) | In Behebung, parallel zur Arbeit am Sprunglink. |
| Reine Icon-Bedienelemente ohne zugänglichen Namen. Einige Navigations- und Social-Elemente vermitteln ihren Zweck nur visuell. | 4.1.2 Name, Rolle, Wert (A) | In Behebung. |
| Eingebettetes Buchungs-Widget. Das Calendly-Buchungs-Widget auf unserer Terminseite ist eine Einbettung Dritter, deren Barrierefreiheit wir nicht kontrollieren. | Inhalt Dritter | Abgemildert: Auf derselben Seite werden E-Mail und Telefon als gleichwertige Alternativen angeboten. |
| Bilder und Diagramme in Artikeln. Einige Illustrationen in älteren Artikeln haben Alternativtexte, die die Datei statt des Inhalts beschreiben. | 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte (A) | Wird im gesamten Artikelarchiv überprüft. |
| Maschinell unterstützte Übersetzungen. Ein Teil der nicht-englischen Inhalte ist maschinell unterstützt und kann mit einem Screenreader in dieser Sprache unnatürlich klingen. | 3.1.1 Sprache der Seite (A) | Die Seitensprache ist korrekt gesetzt; die Übersetzungsqualität wird laufend überprüft. |
Wenn Sie auf eine hier nicht genannte Barriere stoßen, sagen Sie es uns bitte — siehe Eine Barriere melden unten. Meldungen von Nutzenden sind der schnellste Weg, das zu finden, was unsere eigenen Tests übersehen haben.
5. Maßnahmen, die wir ergreifen
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit:
- bauen wir mit semantischem HTML und nativen Bedienelementen statt mit eigenen Widgets
- setzen wir die Seitensprache programmatisch, damit assistive Technologie jede Übersetzung korrekt vorliest
- halten wir Text- und Interface-Kontraste auf oder über den WCAG-AA-Schwellen
- halten wir jedes interaktive Bedienelement per Tastatur erreichbar und bedienbar, mit sichtbarem Fokusindikator
- rendern wir die Website serverseitig, sodass Inhalte ohne clientseitiges Scripting vorhanden sind
- stellen wir Textalternativen für informative Bilder bereit und kennzeichnen dekorative Bilder so, dass Screenreader sie ignorieren
- respektieren wir die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung
- beziehen wir Barrierefreiheit in den Code-Review ein und behandeln gemeldete Barrieren als Fehler statt als Verbesserungswünsche
6. Technische Spezifikationen
Die Barrierefreiheit dieser Website setzt voraus, dass die folgenden Technologien mit Ihrem Browser und jeder von Ihnen genutzten assistiven Technologie zusammenarbeiten:
- HTML
- WAI-ARIA
- CSS
- JavaScript
- SVG
Auf diese Technologien stützt sich die Konformität mit WCAG 2.2 Stufe AA.
7. Kompatibilität mit Browsern und assistiver Technologie
Diese Website ist für aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari und Edge auf Desktop und Mobilgeräten ausgelegt, in Kombination mit den üblicherweise damit genutzten Screenreadern, darunter NVDA, JAWS, VoiceOver und TalkBack.
Sie wird nicht mit Browsern getestet, die mehr als zwei Hauptversionen hinter dem aktuellen Stand liegen, und funktioniert mit Internet Explorer möglicherweise nicht zuverlässig.
8. Wie wir diese Website bewertet haben
Der oben genannte Konformitätsstatus beruht auf einer Selbstbewertung der C9 Group und kombiniert:
- automatisierte Tests gerenderter Seiten gegen WCAG-2.2-Regeln
- manuelles Durchlaufen der wichtigsten Nutzerpfade allein mit der Tastatur
- manuelle Prüfung von Überschriftenstruktur, Landmarks, Formularbeschriftung und Linktexten
- Kontrastmessung von Texten und Interface-Komponenten
Automatisierte Werkzeuge erkennen zuverlässig nur einen kleineren Teil der Barrieren, weshalb die manuelle Prüfung wichtig ist und eine unabhängige Prüfung auf unserem Plan bleibt. Wer behauptet, ein Werkzeug allein belege Konformität, überschätzt, was Werkzeuge leisten können.
9. Eine Barriere melden
Wenn Sie auf einen Teil dieser Website nicht zugreifen können oder Informationen daraus in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Nennen Sie uns die Seitenadresse, was Sie tun wollten, und — wenn möglich — welchen Browser und welche assistive Technologie Sie genutzt haben. Jedes Detail hilft, keines ist Pflicht; auch eine einzeilige Meldung ist willkommen.
Kontakt für Barrierefreiheit
E-Mail: office@c9group.dev
Telefon: +386 71 809 267
Post: C9 Group, Jaše Ignjatovića 7, Novi Sad, Serbien
Unsere Reaktionszusage
Wir bestätigen jede Barrierefreiheitsmeldung innerhalb eines Werktages und streben eine inhaltliche Antwort innerhalb von fünf Werktagen an. Dauert eine Behebung länger, sagen wir Ihnen, was wir tun, und nennen einen Zieltermin. Haben Sie Inhalte in einem alternativen Format angefordert, stellen wir diese innerhalb von zehn Werktagen bereit oder erklären, warum wir das nicht können.
10. Wenn Sie nicht zufrieden sind
Wenn Sie mit unserem Umgang mit Ihrer Meldung nicht zufrieden sind, eskalieren Sie sie bitte an office@c9group.dev zu Händen der Geschäftsleitung; wir prüfen sie dann unabhängig von der Person, die sie zuerst bearbeitet hat.
Sind Sie weiterhin unzufrieden, können Sie sich an die für die Barrierefreiheit digitaler Dienste zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Landes wenden. Innerhalb der Europäischen Union benennt jeder Mitgliedstaat eine solche Behörde nach dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) und dessen nationalen Umsetzungsvorschriften.
11. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Erklärung erstmals erstellt: 2026-08-07
Zuletzt überprüft: 2026-08-07
Methode: Selbstbewertung durch die C9 Group
Nächste geplante Überprüfung: 2027-08 (oder früher, wenn sich die Website wesentlich ändert)
Diese Erklärung wurde unter Bezugnahme auf die Musterstruktur erstellt, die im Rahmen von EN 301 549 und des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit verwendet wird.
12. Sprache
Maßgebliche Fassung
Diese Erklärung wird in mehreren Sprachen veröffentlicht. Die englische Fassung ist der maßgebliche Text. Weicht eine Übersetzung ab, geht die englische Fassung vor.