Von Kristijan Sekereš

Drip Pricing und Online-Kündigung in Australien ab dem 1. Juli 2027: Was sich in einem eigenen Checkout ändern muss

Die Skyline von Melbourne bei Nacht, gespiegelt im Yarra River

Ab dem 1. Juli 2027 muss ein Unternehmen, das in Australien einen Preis für Waren oder Dienstleistungen des privaten Bedarfs anzeigt, jede verpflichtende Gebühr pro Transaktion direkt daneben angeben, und zwar jedes Mal, wenn dieser Preis erscheint. Ein Abo, das online abgeschlossen werden kann, muss sich auch online kündigen lassen. Beide Pflichten stammen aus dem Competition and Consumer Amendment (Unfair Trading Practices) Act 2026, der außerdem ein allgemeines Verbot unlauterer Geschäftspraktiken einführt, das ausdrücklich auch die Gestaltung von Benutzeroberflächen erfasst.

Gebühren verbietet das Gesetz nicht. Es verbietet, sie erst spät zu zeigen, und es verbietet, die Kündigung schwerer zu machen als nötig. Für eine Ticketplattform, die im Bezahlschritt eine Buchungsgebühr aufschlägt, oder ein Fitnessstudio, bei dem Mitglieder zum Kündigen anrufen müssen, heißt das: Der Code muss sich ändern.

Laufen Ihre Abos über Stripe Billing oder ein vergleichbares gehostetes Produkt, oder Ihr Shop über Shopify, ist vieles davon Konfiguration im Produkt Ihres Anbieters statt neuer Code. Davon geht auch die Folgenabschätzung des australischen Finanzministeriums (Treasury) aus: Solche Plattformen ermöglichen es Unternehmen „in der Regel, einfache Kündigungsprozesse in ihre Websites einzubinden und Verbraucher zu geringen oder ohne zusätzliche Kosten zu benachrichtigen“. Ihre Aufgabe ist zu prüfen, was der Anbieter wann ändert, und die Gebühren durchzusehen, die Sie selbst obendrauf setzen.

Dieser Artikel richtet sich an Unternehmen, deren Preise, Gebühren und Abrechnung aus eigener Software kommen: eine selbst entwickelte Buchungsengine, eine Ticketing-Plattform, eine native App, ein Abo-Abrechnungssystem, für das niemand ein Update verkauft. Das Decision Regulation Impact Statement des Finanzministeriums vom Dezember 2025 sagt es deutlich: „Websites und Apps müssen außerdem aktualisiert werden, um vereinfachte Kündigungsverfahren aufzunehmen.“ Wir sind Ingenieure, keine Juristen. Im Folgenden steht, was das Gesetz sagt und was es für Software bedeutet; ob eine bestimmte Gebühr oder ein bestimmter Vertrag erfasst ist, klärt Ihre Rechtsberatung.

Die Termine

Das Gesetz trägt die Nummer 64 von 2026. Es erhielt am 6. Juli 2026 die königliche Zustimmung (Royal Assent), und seine Tabelle zum Inkrafttreten hat eine einzige Zeile: „The whole of this Act | 1 July 2027“, also das gesamte Gesetz zum 1. Juli 2027. Es gibt keine Übergangsphase und kein späteres Datum für kleinere Unternehmen.

WasGilt ab
Gebührenangabe neben dem Basispreis (s 48A)1. Juli 2027
Offenlegung beim Abo-Angebot (s 48D)1. Juli 2027
Einfacher Ausstieg und Online-Kündigung (s 48F)Verträge, die ab dem 1. Juli 2027 geschlossen werden
Abos, die vor dem 1. Juli 2027 geschlossen wurdenAb dem Tag, an dem eine Verlängerung, sonstige Fortsetzung oder Änderung ab dem 1. Juli 2027 wirksam wird
Erinnerungen vor Verlängerung und Ende der Testphase (s 48E)Erst wenn Verordnungen sie vorschreiben; Stand 16. Oktober 2026 ist keine registriert
Allgemeines Verbot unlauterer Geschäftspraktiken (s 28B)Verhalten ab dem 1. Juli 2027

Die Zeile zu bestehenden Abos stammt aus der neuen Section 312 des Australian Consumer Law: Wird ein Vertrag „ab diesem Inkrafttreten verlängert, ausgeweitet oder auf andere Weise fortgesetzt“, gelten die Regeln „ab dem Tag, an dem die Verlängerung, Ausweitung oder sonstige Fortsetzung wirksam wird“. Für die Planung sollten Sie annehmen, dass ein Monatsabo bei seiner ersten Verlängerung nach dem 1. Juli 2027 erfasst wird; damit fällt der gesamte Bestand innerhalb eines Monats unter die Regeln. Ob diese Lesart für Ihre Verträge trägt, kann Ihnen Ihre Rechtsberatung sagen.

Die Aufsicht hat das Datum im Blick. Am 3. September 2026 sagte Gina Cass-Gottlieb, Vorsitzende der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde ACCC: „Ab dem 1. Juli 2027 gilt das neue allgemeine Verbot für Verhalten, das Verbraucher manipuliert oder das Umfeld, in dem sie Entscheidungen treffen, unangemessen verzerrt, und dadurch Schaden verursacht.“ Die Prioritäten der ACCC für 2026/27 nennen bereits „Abofallen und andere Dark Patterns“. Stand 16. Oktober 2026 haben wir keine Leitlinien der ACCC speziell zu den neuen Bestimmungen gefunden.

Wer betroffen ist

Die Gebührenangabe gilt für „Waren oder Dienstleistungen einer Art, die üblicherweise für den persönlichen, häuslichen oder privaten Gebrauch oder Verbrauch erworben werden“. Entscheidend ist die Art des Produkts, nicht wer es kauft. Ausgenommen ist ein Angebot, das sich „ausschließlich an eine Körperschaft“ (body corporate) richtet: Eine Händlerpreisliste hinter einem Login für Geschäftskunden fällt also wahrscheinlich heraus, eine öffentliche Buchungsseite nicht.

Die Abo-Regeln erfassen vier Muster (s 48B): einen laufenden Vertrag ohne Enddatum, eine feste Laufzeit, die sich verlängert, wenn niemand sie stoppt, eine kostenlose Testphase, die in ein bezahltes Abo übergeht, und einen Einführungspreis, der danach steigt. Ausgenommen sind Miet- und Leasingverträge, Lizenzen an Immobilien, Mietkauf, Ratenzahlung, Kinderbetreuung und Schulunterricht (s 48C). Die Ausstiegspflicht schützt Verbraucher und auch kleine Unternehmen: bei einem Standardvertrag mit einem Abonnenten, der weniger als 100 Personen beschäftigt oder im letzten Steuerjahr weniger als 10.000.000 AUD umgesetzt hat (s 48G). Ein Self-Service-SaaS-Tarif für kleine Firmen ist also ebenfalls erfasst.

Das allgemeine Verbot in Section 28B schützt nur Verbraucher: keine Körperschaften und keine Käufe im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

Unternehmen außerhalb Australiens sind nicht automatisch außen vor. Section 5 des Competition and Consumer Act erstreckt das Australian Consumer Law auf Verhalten außerhalb Australiens durch Gesellschaften, die in Australien gegründet oder dort geschäftlich tätig sind (carrying on business). Ob Sie dort geschäftlich tätig sind, ist eine Frage für einen Anwalt.

Von der Gebührenangabe ausgenommen (s 48A(8)): Entgelte, für die sich der Käufer selbst entscheidet, Aufschläge für Kartenzahlungen (für die eigene Regeln in Part IVC des Gesetzes gelten), Steuern und Abgaben, die dem Anbieter auferlegt sind, sowie bestimmte staatliche Abgaben, die ein Anbieter aufgrund einer gesetzlichen Regelung für den Käufer entrichtet. Verordnungen können weitere Ausnahmen festlegen; Stand 16. Oktober 2026 war keine erlassen.

Das Finanzministerium zählt 326.737 Unternehmen mit Onlinebestellungen, die von der Gebührenregel betroffen sind, und schätzt, dass „etwa 10 Prozent der Unternehmen Anpassungskosten haben werden, weil sie ihre Online-Preisanzeigen ändern müssen“, vor allem IT-Kosten. Abos bieten nach seiner Zählung 30.600 Unternehmen an.

Was sich in einer Buchungsengine oder einem Checkout ändern muss

Eine transaktionsbezogene Gebühr (transaction based charge) ist jedes Entgelt, das „vom Käufer zu zahlen ist oder zu zahlen sein kann“, kein Betrag für die Waren oder Dienstleistungen selbst ist und zur selben Zeit wie dieser Betrag fällig wird (s 48A(7)). Buchungs-, Service- und Bearbeitungsgebühren passen auf diese Definition, ebenso eine Liefergebühr, die der Kunde nicht vermeiden kann: Anders als die bestehende Gesamtpreisregel kennt Section 48A keine Ausnahme für Versandkosten.

Wann immer Sie einen Basispreis (base price) anzeigen, verlangt Section 48A(2) vier Angaben zu jeder solchen Gebühr: ihren Betrag (oder, falls er sich noch nicht berechnen lässt, die Berechnungsmethode), dass es sich um eine Gebühr pro Transaktion handelt, ob sie zu zahlen ist oder zu zahlen sein kann, und ob der Basispreis sie enthält. Section 48A(3) regelt die Art: „solange der Basispreis angezeigt wird“, „lesbar, deutlich hervorgehoben und unmissverständlich“ und „in unmittelbarer Nähe zum Basispreis“. Eine Anmerkung schließt die naheliegende Lücke: „Dieser Unterabsatz gilt jedes Mal, wenn ein Basispreis angezeigt wird.“

Die ACCC ist schon nach geltendem Recht dagegen vorgegangen. 2015 akzeptierte sie Verpflichtungszusagen von Airbnb, nachdem sie beanstandet hatte, dass verpflichtende Service- und Reinigungsgebühren auf Suchergebnis- und Inseratsseiten nicht ausreichend offengelegt waren. Section 48A macht daraus eine konkrete Pflicht für jede Seite, die einen Preis zeigt.

Bei einem eigenen System muss meist an folgenden Stellen gearbeitet werden:

  • Jede Oberfläche, die einen Preis darstellt. Suchergebnisse, Listenansichten, Event- und Produktseiten, Saalpläne, der Warenkorb und die native App. Prüfen Sie auch die E-Mails und Feeds, die Ihr System erzeugt.
  • Gebühren als Dienst, nicht als Zeile im Bezahlschritt. Viele Engines berechnen Gebühren erst, wenn die Bestellung zusammengestellt wird. Damit neben jedem Preis eine Gebühr stehen kann, müssen die Gebührenregeln überall aufrufbar sein, wo ein Preis gerendert wird, mit denselben Eingaben: Produkt, Menge, Kanal, Liefermethode.
  • Gebühren, die sich noch nicht berechnen lassen. Bevor der Kunde Menge oder Lieferoption gewählt hat, zeigen Sie die Methode: einen festen Betrag pro Bestellung oder einen Prozentsatz des Ticketpreises. Das lässt das Gesetz zu. Schweigen lässt es nicht zu.
  • Kanalabhängige Gebühren. Eine Gebühr, die online anfällt, an der Abendkasse aber nicht, gehört trotzdem neben den Onlinepreis, zusammen mit der Angabe, ob sie zu zahlen ist oder zu zahlen sein kann.
  • Layout. Das Gesetz definiert „unmittelbare Nähe“ nicht. Bis die ACCC Leitlinien veröffentlicht, planen Sie für die strenge Lesart: die Gebühr im selben visuellen Block wie der Preis, auf dem Smartphone im selben Sichtbereich und nicht hinter einem Tooltip oder in einer Fußnote.
  • Optionale Extras. Sie fallen nicht unter Section 48A, aber die bestehende Gesamtpreisregel in Section 48 rechnet ein vorausgewähltes optionales Entgelt so lange in den Gesamtpreis ein, bis der Kunde es abwählt. Lassen Sie Zusatzleistungen unangekreuzt.
  • Der Gesamtpreis bleibt. Section 48A „schränkt Section 48 nicht ein“. Wo sich ein Gesamtbetrag beziffern lässt, ist die einzelne Zahl weiterhin Pflicht, mindestens so deutlich wie jeder Teil des Preises.
  • Tests. Ein visueller Regressionstest pro Oberfläche und Breakpoint, der fehlschlägt, wenn der Gebührentext vom Preis wegrutscht. Die Gebührenangabe geht meist beim nächsten Redesign kaputt, nicht beim Launch.

Was sich in der Abo-Abrechnung ändern muss

  • Offenlegung beim Abschluss (s 48D). Ein Hinweis, dass der Vertrag ein Abovertrag (subscription contract) wäre, dazu was der Abonnent zahlen wird, die Laufzeit, wie er sich verlängert, welche Kündigungsfrist gilt und wie er beendet werden kann. Online gehört das „in unmittelbare Nähe der Stelle, an der eine Person (außer dem Anbieter) dem Vertragsschluss zustimmen kann“: neben den Abo-Button, erzeugt aus den Daten des Tarifs selbst, damit der Text nicht vom Preis abweichen kann.
  • Ein einfacher Ausstieg (s 48F). Jeder Weg zur Kündigung muss „leicht zu finden“ und „unkompliziert“ sein und darf nur die Schritte verlangen, die „vernünftigerweise notwendig sind, um den Vertrag zu beenden und die Interessen des Abonnenten zu schützen“. Hat der Abonnent online abgeschlossen oder bieten Sie für diese Art von Tarif einen Online-Abschluss an, müssen Sie „sicherstellen, dass einer der Wege, die der Anbieter zur Beendigung des Vertrags bereitstellt, online ist“.
  • Ein Kündigungsablauf, der den Vertrag wirklich beendet. Ein Link im Kundenkonto, der zu einer Bestätigung führt, kein Formular, das ein Support-Ticket öffnet. Die Abrechnung muss die Kündigung als Ereignis empfangen, die nächste Belastung stoppen, eine etwaige Kündigungsfrist aus den Bedingungen anwenden und eine Bestätigung senden.
  • Abonnenten ohne Konto. Wer über einen Gast-Checkout oder einen Partnerkanal abonniert hat, braucht trotzdem einen Weg, online zu kündigen, etwa einen signierten Link an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Halteangebote. Ein Rückgewinnungsangebot ist nicht offensichtlich ein Schritt, der „vernünftigerweise notwendig“ ist, um den Vertrag zu beenden. Wenn Sie eines behalten, dann als einzelnen Bildschirm, den man ablehnen kann, und fragen Sie Ihre Rechtsberatung dazu.
  • Kleine Unternehmen als Abonnenten. Ihr System speichert vermutlich weder Mitarbeiterzahl noch Umsatz; allen Abonnenten denselben Online-Ausstieg zu geben ist einfacher, als zu ermitteln, wer darunter fällt.
  • Erinnerungen (s 48E). Diese Pflicht gilt nur für Verträge und Informationen, die Verordnungen vorschreiben. Das Finanzministerium rechnet mit „automatisierten Benachrichtigungssystemen, die Verbraucher vor Verlängerungen oder dem Ende von Testphasen informieren“; bauen Sie den Benachrichtigungs-Hook also jetzt und überlassen Sie den Inhalt der Konfiguration.

Oberflächengestaltung und das allgemeine Verbot

Section 28B verbietet Verhalten, das einen Verbraucher manipuliert oder das Umfeld, in dem er entscheidet, unangemessen verzerrt, und ihm dadurch schadet oder wahrscheinlich schadet. Zu den Beispielen gehört, wesentliche Informationen „auf komplexe, unwirksame, unklare, unverständliche, mehrdeutige, verspätete oder überfordernde Weise“ offenzulegen, und „ein Umfeld zu schaffen (auch durch Gestaltungselemente in digitalen Oberflächen), das den Verbraucher unangemessen unter Druck setzt oder ihn daran hindert, seine Entscheidung zu treffen oder umzusetzen“.

Eine Liste verbotener Muster enthält das Gesetz nicht; die Grenze ziehen die Gerichte. Prüfen Sie zuerst, was ein Produktteam an einem Nachmittag findet: Countdown-Timer, die beim Neuladen neu starten, Knappheitshinweise ohne Bezug zum echten Bestand, Kündigungsabläufe, die länger sind als die Anmeldung, ein „Nein danke“-Link, der beschämen soll, und Voreinstellungen, die den Kunden Geld kosten.

Die Strafen

Für das allgemeine Verbot gilt dasselbe Höchstmaß wie für die bestehenden Bestimmungen zu unlauteren Praktiken, und die Sections 48A bis 48F stehen in Teil 3-1 (Part 3-1) des Australian Consumer Law, der bereits zur höchsten Stufe gehört. Nach Section 224(3A) in der aktuellen konsolidierten Fassung des Competition and Consumer Act beträgt das Höchstmaß für ein Unternehmen pro Verstoß den höheren der folgenden Beträge:

  • 100.000.000 AUD;
  • das Dreifache des Werts des Vorteils, der dem Verstoß vernünftigerweise zuzurechnen ist, wenn das Gericht ihn bestimmen kann;
  • andernfalls 30 % des bereinigten Umsatzes (adjusted turnover) des Unternehmens im maßgeblichen Verstoßzeitraum.

Für natürliche Personen liegt das Höchstmaß bei 2.500.000 AUD. Die ACCC kann für diese Bestimmungen außerdem Bußgeldbescheide (infringement notices) ausstellen.

Ein Plan bis zum 1. Juli 2027

Stand 16. Oktober 2026 bleiben achteinhalb Monate. Für ein eigenes System reicht das, wenn die Bestandsaufnahme jetzt beginnt.

  1. Oktober bis November 2026: Bestandsaufnahme. Jede Oberfläche, die einen Preis darstellt, jede Gebührenregel und wo sie berechnet wird, jeder Abo-Tarif, jeder Anmeldekanal und jeder Kündigungsweg.
  2. November bis Dezember 2026: Einordnung. Ordnen Sie jedes Entgelt zu: Basispreis, transaktionsbezogene Gebühr, optionales Extra, Zahlungsaufschlag oder Ihnen auferlegte Steuer oder Abgabe. Die Grenzfälle gehen jetzt an Ihre Rechtsberatung, nicht erst im Juni.
  3. Januar bis März 2027: Umsetzung. Ein Gebührendienst, den jede Preisoberfläche aufrufen kann, die Gebührenangabe auf jeder davon, Offenlegungstexte aus den Tarifdaten, der Online-Kündigungsablauf, Kündigungsereignisse in der Abrechnung und ein Benachrichtigungs-Hook.
  4. März bis April 2027: Designprüfung. Gehen Sie jeden Kauf- und Kündigungsweg anhand von Section 28B durch: Timer, Voreinstellungen, Formulierungen und wie viele Schritte das Kündigen im Vergleich zum Abschließen braucht.
  5. April bis Mai 2027: Tests. Visuelle Regression pro Oberfläche und Breakpoint sowie End-to-End-Kündigung für jeden Tarif und jeden Anmeldekanal, Gast-Abonnenten eingeschlossen.
  6. Mai bis Juni 2027: früh veröffentlichen. Nichts hindert Sie, die Regeln vor dem Stichtag einzuhalten, und eine Veröffentlichung im Juni lässt Zeit, zu beheben, was die Tests übersehen haben.
  7. Ab dem 1. Juli 2027: Verlängerungen beobachten. Bestehende Verträge fallen mit ihrer Verlängerung unter die Regeln. Bewahren Sie versionierte Screenshots davon auf, was jede Oberfläche wann gezeigt hat: Das ist Ihr Nachweis, falls je eine Frage kommt.

Was sich noch bewegen kann

Das Gesetz überlässt Einzelheiten Verordnungen: Erinnerungen (s 48E), weitere ausgenommene Entgelte (s 48A(8)(e)) und Verträge (s 48C), die Art der Offenlegung in bestimmten Fällen (s 48D(3)) und Ausnahmen von der Ausstiegspflicht (s 48F(3)). Stand 16. Oktober 2026 war keine davon im Federal Register of Legislation registriert.

Das Finanzministerium hat außerdem vom 3. Juni bis 10. Juli 2026 eine Konsultation zum Schutz kleiner Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken durchgeführt, die den Kreis der Geschützten erweitern könnte. Die Abo-Regeln müssen nach ihren ersten zwei Jahren überprüft werden.

Nichts davon verschiebt den 1. Juli 2027. Halten Sie Gebührenregeln und Offenlegungstexte in der Konfiguration, damit eine Verordnung Daten ändert und keinen Code.

Wo Sie Hilfe bekommen

Wir ändern Code, den Unternehmen bereits betreiben: Preisdarstellung in Web und App, Gebührenberechnung, Abo-Abrechnung und Kündigungsabläufe, mit Tests, die dafür sorgen, dass die Gebühr auch nach dem nächsten Redesign neben dem Preis steht. Dort setzt unsere Wartung von Bestandssystemen meist an, und wenn der Checkout ohnehin eine Prüfung auf Barrierefreiheit braucht, fließt dieselbe Bestandsaufnahme aller Oberflächen in unsere Leistung zur Web-Barrierefreiheit ein.

Wenn Ihre Buchungsengine, App oder Abrechnung selbst entwickelt ist und Gebühren erst im Checkout aufschlägt oder Abonnenten zum Kündigen anrufen lässt, schreiben Sie an office@c9group.dev. Wir sind Ingenieure, keine Juristen: Welche Ihrer Entgelte und Verträge erfasst sind, klärt Ihre Rechtsberatung, und wir bauen nach deren Antwort.

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