Der Digital Fairness Act: Die Interface-Muster mit begrenzter Zukunft

Der Digital Fairness Act ist für das vierte Quartal 2026 angesetzt. Das heißt, er ist ein Kommissionsvorschlag und kein Gesetz, und gelten wird er frühestens irgendwann zwischen 2028 und 2030. Bei so einem Zeitplan liegt es nahe, ihn beiseitezulegen.
Genau das wäre aus einem bestimmten Grund ein Fehler. Anders als die meisten Regelwerke zielt dieses auf Interface-Muster und nicht auf Datenverarbeitung oder Dokumentation. Interface-Muster werden in Produkte eingebaut, getestet und optimiert, und irgendwann hängt das Geschäft an ihnen. Wenn Ihr Conversion-Funnel heute auf etwas beruht, das dieser Rechtsakt ins Visier nimmt, sollten Sie das erfahren, solange Ihnen noch Zeit bleibt, eine Alternative zu finden, die trägt.
Worauf er zielt
Bei der Zielliste ist die Kommission über alle Konsultationen und Ankündigungen hinweg konsistent geblieben. Fünf Kategorien:
Dark Patterns. Oberflächen, die Nutzer zu Entscheidungen lenken, die sie sonst nicht träfen, und zwar nicht über Informationen, sondern indem sie ausnutzen, wie Aufmerksamkeit und Voreinstellungen funktionieren.
Suchterzeugendes Design. Mechaniken, die bewusst auf maximale Verweildauer gebaut sind: endloses Scrollen, variable Belohnungspläne, Streaks, künstlich knappe Aufmerksamkeit, Benachrichtigungen, die auf Rückkehr getrimmt sind.
Personalisierung, die Verletzlichkeit ausnutzt. Ausrichtung auf eine abgeleitete Gefühlslage, auf finanzielle Not, auf Suchtanfälligkeit oder auf das Alter.
Personalisierte Preise. Verschiedenen Nutzern verschiedene Preise zeigen, je nachdem, welche Zahlungsbereitschaft man ihnen zuschreibt.
Influencer-Marketing. Offenlegungspflichten und die Verteilung der Verantwortung zwischen Plattformen, Marken und Creators.
Was all das verbindet, ist Asymmetrie. Das bestehende Verbraucherrecht setzt einen halbwegs informierten Verbraucher voraus, der eine Entscheidung trifft. Diese Praktiken funktionieren, indem sie die Oberfläche selbst zum Entscheider machen.
Warum die bestehenden Regeln als unzureichend gelten
Dark Patterns sind heute schon teilweise erfasst. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verbietet irreführende und aggressive Praktiken. Der Digital Services Act enthält eine Bestimmung zu Dark Patterns bei Online-Plattformen. Die DSGVO verlangt, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt wird. Das Verbraucherrecht verlangt klare vorvertragliche Informationen.
Die Eignungsprüfung der Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Abdeckung zersplittert und schwer durchzusetzen ist. Die Bestimmung im DSA gilt nur für Plattformen, nicht für alle Gewerbetreibenden. Die UGP-Richtlinie verlangt den Nachweis, dass eine Praxis das Verhalten wesentlich beeinflusst, und darüber lässt sich im Einzelfall streiten. Die Einwilligungsregeln der DSGVO erfassen nur die Muster rund um die Einwilligung.
Der Digital Fairness Act soll all das zu einem Regelwerk bündeln, das sich gegen eine klar benannte Liste von Praktiken durchsetzen lässt.
Die Muster, die am ehesten benannt werden
Entschieden ist nichts, aber die Konsultationsunterlagen der Kommission und die Fachliteratur aus Wissenschaft und Rechtsdurchsetzung laufen auf eine ziemlich stabile Liste hinaus. Wenn Ihr Produkt damit arbeitet, lohnt sich ein genauer Blick.
Falsche Dringlichkeit und Knappheit. Countdown-Zähler, die sich einfach zurücksetzen, ein „nur noch 2 verfügbar“, das mit dem Bestand nichts zu tun hat, ein „17 Personen sehen sich das gerade an“, dessen Zahl erzeugt und nicht gemessen ist. Dieses Muster wird heute schon am häufigsten verfolgt und dürfte am ehesten ausdrücklich verboten werden.
Confirmshaming. Ablehnen-Optionen, die so formuliert sind, dass sich der Nutzer töricht oder unverantwortlich vorkommt. „Nein danke, ich möchte kein Geld sparen.“
Vorausgewählte Optionen. Alles, was standardmäßig aktiviert ist und Geld kostet, Daten weitergibt oder eine Bindung verlängert.
Asymmetrische Reibung. Abonnieren mit einem Klick, Kündigen in sechs Schritten durch eine Rückgewinnungsstrecke. Mehrere Rechtsordnungen gehen das bereits gesondert an, und hier wird es mit ziemlicher Sicherheit auftauchen.
Drip Pricing. Pflichtgebühren erst nach und nach im Checkout zeigen, sodass der beworbene Preis nicht der zahlbare ist.
Penetrantes Nachfragen. Immer neue Aufforderungen zu einer Berechtigung oder einem Upgrade, nachdem der Nutzer abgelehnt hat. Bemerkenswert dabei: Der Digital Omnibus schlägt bereits eine sechsmonatige Ruhefrist nach einer abgelehnten Einwilligung vor, also dasselbe Prinzip, nur früher.
Getarnte Werbung. Inhalte, die kommerziell sind, aber wie Redaktion oder wie Nutzerbeiträge aussehen.
Behinderung der freien Wahl. Die datenschutzfreundliche oder kostenlose Option zwar anbieten, aber schwerer auffindbar machen. Genau das tun die meisten Cookie-Banner bis heute.
Die zwei mit dem größten Streitpotenzial
Suchterzeugendes Design
Das ist am schwersten zu regeln, weil die Grenze zwischen fesselnd und süchtig machend wirklich unscharf verläuft und weil dieselben Mechaniken in Produkten stecken, die niemand verbieten will.
Endloses Scrollen nutzen Nachrichtenseiten und soziale Plattformen gleichermaßen. Streaks nutzen Sprachlern-Apps genauso wie Glücksspiel-Apps. Variable Belohnungen beschreiben eine Lootbox ebenso wie ein Suchergebnis. Jede Regel, die eng genug gefasst ist, um den schädlichen Fall zu verbieten, trifft am Ende leicht auch den harmlosen.
Rechnen Sie damit, dass sich dieser Teil auf Minderjährige konzentriert, auf einzelne Mechaniken mit klaren Belegen für Schäden und womöglich auf Vorgaben für Voreinstellungen statt auf Verbote.
Personalisierte Preise
Derzeit in der EU zulässig, mit einer Offenlegungspflicht, die die Omnibus-Richtlinie ergänzt hat. Sie zu verbieten, ganz oder für bestimmte Fälle, wäre eine erhebliche Änderung, und Teile des Einzelhandels und der Reisebranche wehren sich massiv dagegen.
Am wahrscheinlichsten ist ein Kompromiss zwischen Verbot und heutiger Offenlegungspflicht: vielleicht ein Verbot dort, wo die Personalisierung Signale von Verletzlichkeit verwendet, oder wo sie auf geschützten Merkmalen oder einer abgeleiteten finanziellen Notlage beruht.
Wenn Ihre Preis-Engine personalisiert, lautet die nützliche Frage heute nicht, ob das zulässig ist, sondern ob Sie einer Aufsichtsbehörde erklären könnten, wie ein konkreter Preis zustande kam. Viele Preismodelle können das nicht, weil das Modell selbst für seine Betreiber undurchsichtig ist.
Was sich lohnt, solange es keinen Text gibt
Die Antwort ist nicht, Ihr Produkt auf einen unveröffentlichten Vorschlag hin umzubauen. Die Antwort ist, zu wissen, wo Sie stehen.
Nehmen Sie auf, welche Muster Sie tatsächlich einsetzen. Gehen Sie Ihre eigenen Funnel durch: Registrierung, Checkout, Einwilligung, Abo-Verwaltung, Kündigung, Upsell. Notieren Sie jede Stelle, an der die Oberfläche überredet, statt zu informieren. Die meisten Teams stoßen dabei auf Dinge, die nie jemand bewusst entschieden hat.
Finden Sie heraus, welche davon Sie kommerziell brauchen. Das ist der entscheidende Schritt. Wenn ein Muster zwei Prozent Conversion wert ist und auf der wahrscheinlichen Verbotsliste steht, ist das ein Geschäftsrisiko, das in etwa drei Jahren scharf wird. Wenn es nichts Messbares bringt, nehmen Sie es jetzt heraus und vergessen es.
Räumen Sie zuerst die Asymmetrien weg. Kündigen sollte so leicht sein wie Abonnieren, Ablehnen so leicht wie Annehmen, Widersprechen so sichtbar wie Zustimmen. Das sind die klarsten Fälle, in mehreren Mitgliedstaaten sind sie schon nach geltendem Recht angreifbar, und von allen Mustern haben sie die geringste Aussicht, irgendeine Fassung dieses Rechtsakts zu überstehen.
Sagen Sie den Preis gleich beim ersten Mal ehrlich. Drip Pricing steht auf jeder Liste, ist in mehreren Rechtsordnungen längst eingeschränkt und ist schlicht ein schlechtes Erlebnis. Den zahlbaren Preis gleich zu zeigen kostet messbar etwas Conversion und senkt zugleich Kaufabbrüche und Beschwerden.
Prüfen Sie, mit welchen Eingangsgrößen Ihre Personalisierung wirklich arbeitet. Nicht, mit welchen Sie glauben, dass sie arbeitet. Wenn ein Modell Zugriff auf Signale hat, die mit Verletzlichkeit, finanzieller Not oder Alter korrelieren, haben Sie ein Problem, das nur noch nicht aufgefallen ist, ganz gleich ob das jemand beabsichtigt hat.
Verfolgen Sie die Altersbestimmungen genau, wenn zu Ihren Nutzern Minderjährige gehören. Alles, was auf Minderjährige zielt, trifft härter und früher, und es überschneidet sich mit Pflichten zur Altersprüfung, die auf anderen Wegen kommen, unter anderem über die EU-Brieftasche für digitale Identität.
Warum sich das ohnehin lohnt
Man könnte diesen Artikel so schreiben, dass der Digital Fairness Act darin als Bedrohung vorkommt. Ganz richtig wäre das nicht.
Dark Patterns wirken kurzfristig und sind messbar, deshalb bringt A/B-Testing sie so zuverlässig hervor. Was A/B-Tests schlecht messen, sind die Folgekosten: Rückgabequoten, Rückbelastungen, Supportlast, Beschwerdeaufkommen, Abwanderung von Nutzern, die sich getäuscht fühlten, und der Reputationsschaden, der langsam anwächst und nie dem Muster zugerechnet wird, das ihn verursacht hat.
Unternehmen, die die schlimmsten Muster entfernt haben, berichten meist von einem kleinen Verlust an Conversion und einer deutlich größeren Entlastung bei den Folgekosten. Das gilt nicht überall und hängt stark vom Geschäftsmodell ab, aber es kommt oft genug vor, dass man die verbreitete Annahme besser prüft, statt sie einfach zu glauben.
Die regulatorische Richtung ist hier ungewöhnlich klar, und das seit Jahren. Jede Rechtsordnung, die sich damit befasst hat, ist denselben Weg gegangen. Ein Wachstumsmodell auf Muster zu bauen, gegen die in jedem großen Markt gerade Gesetze entstehen, ist eine Strategie mit Verfallsdatum.
Wo das hinpasst
Der Digital Fairness Act steht neben der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher, die ab September 2026 gilt und eine Reihe von Geschäftspraktiken bereits einschränkt, und neben den Einwilligungsregeln, die der Digital Omnibus gerade umbaut. Die vollständige Warteschlange der Gesetzgebung steht in unserer EU-Gesetzespipeline.
Hilfe bekommen
Wir bauen und verbessern verbrauchernahe Produkte für Unternehmen in Europa, einschließlich der Arbeit, Muster zu entfernen, die kurzfristig Conversion und langfristig Haftungsrisiken einbringen, ohne dabei den Funnel kaputtzumachen.
Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Produkt gegenüber der wahrscheinlichen Verbotsliste dasteht, oder wenn Sie Hilfe beim Umbau einer Strecke brauchen, die heute von asymmetrischer Reibung lebt, schreiben Sie an office@c9group.dev. Mehr über unsere europäische Arbeit auf der Seite zum EU-Markteintritt.
Wir sind Ingenieure und Produktleute, keine Juristen. Ob ein bestimmtes Muster derzeit zulässig ist, ist eine Frage für Ihre Anwälte, und den Rechtsakt selbst gibt es noch gar nicht.