Von Miloš Duraković
Lieber einreichen lassen als darüber lesen? Wir registrieren Ihr System für 890 €.Zur PSE-RegistrierungPSE-Registrierung in Indonesien für ausländische Unternehmen: wer sich registrieren muss und wie OSS funktioniert

Wenn Sie das hier lesen, während in einem anderen Tab ein Schreiben von Komdigi offen ist, läuft dessen Frist vermutlich in einer Woche oder früher ab. Nach diesem Muster ist Komdigi 2026 durchgehend vorgegangen: eine Liste namentlich genannter Betreiber, eine kurze Frist, dann eine Verwarnung, und als angekündigter nächster Schritt die Sperrung.
Hinter dem Schreiben steht die Pflicht zur Registrierung als PSE Lingkup Privat, als Betreiber elektronischer Systeme im privaten Bereich. Sie gilt für ausländische Unternehmen, deren Website, App oder Plattform in Indonesien genutzt wird. Eine indonesische Gesellschaft setzt sie nicht voraus. Und seit Oktober 2025 wird die Registrierung an anderer Stelle eingereicht als dort, wohin die meisten englischsprachigen Anleitungen Sie noch schicken.
Die Rechtsgrundlage
Komdigi (Kementerian Komunikasi dan Digital, das Ministerium für Kommunikation und Digitales) ist das Ministerium, das früher Kominfo hieß. Deshalb ist die Verordnung von 2020 eine Permenkominfo und die von 2025 eine Permenkomdigi.
- PP 71/2019, Art. 6. Die Regierungsverordnung über elektronische Systeme und Transaktionen, die Betreiber elektronischer Systeme zur Registrierung verpflichtet.
- Permenkominfo 5/2020. Sie legt fest, wer sich registrieren muss, was anzugeben ist und was geschieht, wenn die Registrierung unterbleibt. Ihre einzige Änderung, die Permenkominfo 10/2021, betraf die Übergangsfrist. Der Text steht in der Rechtsdatenbank von Komdigi.
- Permenkomdigi 15/2025 (Anhang II B.1, 22. Oktober 2025) und BKPM-Verordnung 5/2025 (2. Oktober 2025). Zusammen regeln sie das aktuelle Verfahren. BKPM ist die Investitionsbehörde, die OSS (Online Single Submission) betreibt, Indonesiens System für Gewerbegenehmigungen, und über dieses System läuft heute auch die Registrierung ausländischer Betreiber.
Wer sich registrieren muss
Art. 4 Abs. 1 der Permenkominfo 5/2020 erfasst ausländische Betreiber, die in Indonesien Dienste erbringen, in Indonesien geschäftlich tätig sind oder ein System betreiben, das in Indonesien genutzt oder angeboten wird. Eine dieser Bedingungen genügt. Zusätzlich muss das System unter eine der Kategorien in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b fallen.
Diese zweite Bedingung sieht wie ein Filter aus. Sie filtert selten etwas heraus. Kategorie 5 erfasst Systeme, die Informationen als Text, Bild oder Video bereitstellen, Kategorie 6 Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten. Zusammen erreichen sie fast jede Website: Eine Unternehmenswebsite mit Kontaktformular veröffentlicht Informationen und erhebt personenbezogene Daten.
Drei Punkte, die Sie früh klären sollten:
- Es gibt keinen Schwellenwert. Das Formular fragt nach der Zahl Ihrer Nutzer in Indonesien und dem Wert Ihrer Transaktionen dort, aber diese Zahlen werden angegeben, nicht an einem Mindestwert gemessen. Ein kleines indonesisches Publikum begründet keine Ausnahme.
- Die Registrierung ist vor der Nutzung fällig. Art. 2 Abs. 3 verlangt sie, bevor indonesische Nutzer das System verwenden. Tun sie das bereits, sind Sie zu spät.
- Registriert wird ein System, kein Unternehmen. Das Formular nimmt einen Systemnamen und dessen URL auf. Die 25 Betreiber, die Komdigi im Juni 2026 angeschrieben hat, hatten zusammen 57 Systeme.
Dass Sie kein Büro in Indonesien haben, nimmt Sie nicht aus dem Anwendungsbereich, denn maßgeblich ist die Nutzung, nicht die Niederlassung. Wenn Sie meinen, ein System falle nicht darunter, lassen Sie sich diese Einschätzung von einer indonesischen Kanzlei schriftlich bestätigen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, und wir sind keine Kanzlei.
Wie die Durchsetzung aussieht
Die Sanktion für ein System, das registriert sein müsste und es nicht ist, steht in Art. 7 Abs. 2: die Zugangssperre (pemutusan akses). Die gestufte Verwarnung nach Art. 7 Abs. 3 gilt für registrierte Betreiber, die Änderungen ihrer Daten nicht melden. Ein Bußgeld für die fehlende Registrierung haben wir in den Verordnungen nicht gefunden. Das Risiko besteht darin, dass indonesische Nutzer Ihren Dienst nicht mehr erreichen.
Bekannte ausländische Marken hat das schon getroffen. Am 28. Juni 2025 sperrte Komdigi eBay, KLM und Bath & Body Works. Der Zugang wird wiederhergestellt, sobald das System registriert ist (Art. 7 Abs. 4), auf Antrag per E-Mail an aduanpseprivat@mail.komdigi.go.id.
2026 ging Komdigi zu Wellen über, jeweils mit Namensliste:
| Datum | Was geschah | Quelle |
|---|---|---|
| 26. Juni 2026 | Schreiben an 25 Betreiber (15 ausländische, 10 inländische) zu 57 Systemen, Frist 3. Juli. Genannt wurden unter anderem Strava, Accor, Qantas, Qatar Airways, ANA, Ascott und Best Western. | Komdigi; vollständige Liste bei InfoPublik |
| 9. Juli 2026 | 22 Betreiber verwarnt, neue Frist 13. Juli | Komdigi |
| 16. September 2026 | Eine neue Welle von 25 Betreibern, darunter Shopify | Presseberichte |
| 28. September 2026 | Sieben Betreiber noch nicht registriert, Frist 1. Oktober | Presseberichte (fortuneidn.com) |
Ebenfalls am 28. September beschrieb ein Generaldirektor von Komdigi der Presse den Ablauf: zwei Verwarnungen, dann eine vorübergehende Aussetzung, dann die Sperrung (Investortrust, ein Pressebericht).
Sehen Sie sich die Fristen an: sieben Tage im Juni, vier im Juli, drei Ende September. Und sehen Sie sich an, wer genannt wurde. Fluggesellschaften, Hotelgruppen und eine Fitness-App würden die wenigsten als indonesische Unternehmen bezeichnen, und genau darum geht es: Auslöser ist die Nutzung in Indonesien.
Die Einreichung: OSS, nicht das PSE-Portal
Die meisten Anleitungen im Netz schicken Sie zur Registrierung auf pse.komdigi.go.id. Das war der Weg bis Oktober 2025. Heute reicht ein ausländischer Betreiber in OSS ein. Die Registrierung erscheint danach auf pse.komdigi.go.id, dem öffentlichen Register, in dem sich jede Registrierung prüfen lässt.
Die Schritte nach Art. 273 der BKPM-Verordnung 5/2025 und nach der Permenkomdigi 15/2025:
- Ein OSS-Konto als ausländische Einheit eröffnen. Der Kontotyp ist Badan Usaha Luar Negeri (ausländisches Unternehmen), PSE Asing (ausländischer PSE). OSS verifiziert die E-Mail-Adresse, und die verantwortliche Person wird über ihren Reisepass identifiziert.
- Unternehmensdaten und Systemdaten eingeben. Die vollständige Liste steht weiter unten.
- Die Dokumente hochladen. Die Gründungsurkunde oder eine Sitzbescheinigung mit beeidigter Übersetzung ins Indonesische sowie eine Eigenerklärung. Eine Apostille nennt Art. 273 nicht.
- OSS erteilt eine NIB (Nomor Induk Berusaha, die Unternehmensidentifikationsnummer) „als Identität des ausländischen PSE“.
- Dieselbe Registrierung erzeugt automatisch die TDPSE (Tanda Daftar Penyelenggara Sistem Elektronik, die PSE-Registrierungsbescheinigung), so sieht es die Permenkomdigi 15/2025 vor. Komdigi kann sie nachträglich überprüfen.
Eine staatliche Gebühr gibt es nicht. Laut den FAQ des PSE-Portals ist das Verfahren bis zur TDPSE mit keinerlei Kosten verbunden.
Was das Formular abfragt
Welche Daten verlangt werden, regeln Art. 3 Abs. 3 und 4 sowie Art. 4 Abs. 2 der Permenkominfo 5/2020. Sammeln Sie sie, bevor Sie OSS öffnen, denn sie liegen selten bei einer einzigen Person.
- Identität des Unternehmens
- die Leitung oder verantwortliche Person
- der Name des Systems
- sein Sektor
- seine URL
- DNS- und IP-Adressen
- das Geschäftsmodell
- die personenbezogenen Daten, die das System verarbeitet
- der Speicherort dieser Daten
- eine Erklärung zur Gewährleistung des Zugangs
- Zahl der Nutzer in Indonesien
- Wert der Transaktionen in Indonesien
Die Angaben zu personenbezogenen Daten und zum Speicherort sollten mit Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Wenn Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO führen, ist das meiste davon dort schon festgehalten (unser DSGVO-Leitfaden erklärt dieses Verzeichnis).
Das Einzige, was Sie nicht im eigenen Haus erstellen können, ist die beeidigte Übersetzung durch einen penerjemah tersumpah (vereidigten Übersetzer). Bei knapper Frist geben Sie sie als Erstes in Auftrag.
Drei Dinge, die ältere Anleitungen falsch darstellen
„Auf pse.komdigi.go.id einreichen.“ Das beschreibt das Verfahren vor Oktober 2025. Eingereicht wird in OSS; das PSE-Portal zeigt das Ergebnis.
„Sie brauchen zuerst eine PT PMA und eine NIB.“ Halb richtig. Eine PT PMA, die indonesische Kapitalgesellschaft in ausländischem Eigentum, ist nicht nötig. Eine NIB gehört dazu, aber OSS erteilt sie Ihrem ausländischen Unternehmen im Zuge dieser Registrierung. Der Schritt „zuerst die NIB“, den Sie im Portal vielleicht sehen, ist für inländische Betreiber ausgewiesen.
„Keine Präsenz in Indonesien nötig.“ Ebenfalls halb richtig. Eine indonesische Gesellschaft ist nicht nötig, aber Art. 25 der Permenkominfo 5/2020 verlangt eine Verbindungsperson mit Wohnsitz in Indonesien. Das ist eine Person, keine Gesellschaft und kein Büro.
Wer einreichen darf und in wessen Namen
Jemand anderes kann die Einreichung für Sie übernehmen, aber nicht an Ihrer Stelle. Art. 322 Abs. 9 der BKPM-Verordnung 5/2025 sieht vor, dass Inhaber eines OSS-Kontos andere ermächtigen, in ihrem Konto zu handeln. Das Konto gehört weiterhin Ihrem Unternehmen, ebenso die darin abgegebenen Eigenerklärungen. Registrieren muss der Eigentümer des Systems, und der Kontoinhaber haftet weiterhin für das, was angegeben wurde.
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, Ihr System im eigenen Namen des Dienstleisters zu registrieren. NIB und TDPSE sollten den Namen Ihres Unternehmens tragen.
Nach der Registrierung
Eine TDPSE muss nicht verlängert werden. Bestehen bleibt Folgendes:
| Pflicht | Wann |
|---|---|
| Änderungen der Registrierungsdaten melden (Permenkominfo 5/2020 Art. 5) | Bei jeder Änderung der Daten |
| Den LKPM (Laporan Kegiatan Penanaman Modal), den jährlichen Tätigkeitsbericht, in OSS einreichen (BKPM-Verordnung 5/2025 Art. 294 Abs. 2 Buchst. b und Art. 296) | Jährlich bis zum 15. Januar; bei einer Registrierung im Jahr 2026 erstmals zum 15. Januar 2027 |
| Eine Verbindungsperson mit Wohnsitz in Indonesien unterhalten (Permenkominfo 5/2020 Art. 25) | Solange Sie registriert sind |
| Inhalte auf Löschaufforderung entfernen | Innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen innerhalb von 4 Stunden |
| Ein Benutzerhandbuch für das System auf Indonesisch bereitstellen | Solange das System angeboten wird |
Die Änderungsmeldungen verdienen mehr Aufmerksamkeit, als sie meist bekommen. Die gestufte Verwarnung nach Art. 7 Abs. 3 gibt es genau für dieses Versäumnis: ein registrierter Betreiber, dessen angegebene Daten veraltet sind. Eine neue Domain, ein Umzug in eine andere Hosting-Region oder eine neue verantwortliche Person ändert jeweils etwas, das Sie angegeben haben.
Noch offen, und von einer TDPSE nicht abgedeckt
Eine Repräsentanz für ausländische PSE. Presseberichten zufolge wird eine Pflicht für ausländische Betreiber, eine Repräsentanz zu eröffnen, noch geprüft. Geltendes Recht ist sie nicht.
PP Tunas. Die Regierungsverordnung 17/2025 zum Kinderschutz, umgesetzt durch die Permenkomdigi 9/2026, verpflichtet jeden Inhaber einer TDPSE zu einer Selbstbewertung. Als Fristen wurden der 6. Juni 2026 und später der 30. Juni 2026 gemeldet. Mit der Registrierung gehören Sie zu den Betreibern, an die sie sich richtet, und die Selbstbewertung ist eigene Arbeit, die Ihnen eine TDPSE nicht abnimmt.
Handelsrechtliche Genehmigungen für E-Commerce. Eine Plattform, die mit indonesischen Käufern Handel treibt, braucht unter Umständen zusätzlich handelsrechtliche Genehmigungen, und das ist ein eigenes Regime: eine Geschäftslizenz PB PMSE für den Handel über elektronische Systeme und, oberhalb eines Schwellenwerts, eine Repräsentanz KP3A PMSE. Eine TDPSE deckt keines von beiden ab.
Wenn Sie ein Schreiben mit Frist haben
Eine Abfolge, die in eine Woche passt, vorausgesetzt, die Systeme fallen in den Anwendungsbereich:
- Durchsuchen Sie pse.komdigi.go.id nach jedem System. Eine Konzerngesellschaft hat für eines davon vielleicht schon eine Registrierung.
- Gleichen Sie das Schreiben mit Ihren Systemen ab. Listen Sie jeden darin genannten Namen und jede URL auf.
- Geben Sie die beeidigte Übersetzung der Gründungsurkunde noch am selben Tag in Auftrag.
- Bestimmen Sie die verantwortliche Person, die in OSS über ihren Reisepass identifiziert wird, und entscheiden Sie, wer in Indonesien die Verbindungsperson sein wird.
- Sammeln Sie die Daten aus der Liste oben.
- Reichen Sie in OSS ein. Sobald die TDPSE erteilt ist, informieren Sie Komdigi über den im Schreiben angegebenen Kontakt.
- Ist der Zugang bereits gesperrt, schreiben Sie unter Angabe der Registrierung an aduanpseprivat@mail.komdigi.go.id und beantragen Sie die Wiederherstellung des Zugangs nach Art. 7 Abs. 4.
Niemand kann ein Datum zusagen oder versprechen, dass ein System nicht gesperrt wird, während die Unterlagen vorbereitet werden. OSS erteilt die TDPSE automatisch, sobald die Unterlagen vollständig sind. Die Arbeit besteht also darin, sie vollständig zu bekommen, und Komdigi kann die Registrierung auch danach noch überprüfen.
Erledigen lassen
Wir reichen die Registrierung im OSS-Konto Ihres Unternehmens ein, zum Festpreis pro elektronischem System, die beeidigte Übersetzung der Gründungsurkunde ins Indonesische inklusive, und begleiten sie, bis OSS die NIB für den ausländischen PSE und die TDPSE erteilt. Mit der optionalen jährlichen Betreuung reichen wir den LKPM bis zum 15. Januar ein und übernehmen alle Änderungsmeldungen. Die Verbindungsperson ist nicht enthalten: Sie benennen Ihre eigene, oder wir vermitteln Ihnen eine. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu unserem Service für die PSE-Registrierung, oder buchen Sie ein Gespräch, wenn die Frist in Ihrem Schreiben knapp ist.
Leistung
Wir reichen es für Sie ein
Registrierungsdaten vorbereitet, beglaubigte Übersetzung organisiert, Einreichung über OSS, und NIB und TDPSE in Ihren Händen. Ein System, einmalig 890 €, ohne indonesische Gesellschaft.
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